Allgemeine Geschäftsbedingungen der RSG Group GmbH – Deutschland (Stand: 01.11.2024) für Mitglieder der Studiolinie „McFIT Klub“
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Verträge der RSG Group GmbH (RSG Group) mit ihren Mitgliedern der Studiolinie „McFIT Klub“ so weit im Einzelfall nichts anders vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der RSG Group abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer von der RSG Group betriebenen Fitnessstudios (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.
1.2. Online-Vertragsschluss
Der Vertragsabschluss ist nur online über die Webseite mcfit.com möglich. Beim Online-Vertragsschluss über die Webseite stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail durch die RSG Group. Die RSG Group speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.3. Elektronische MemberCard
Nach dem Online-Vertragsabschluss ist es erforderlich, zunächst über einen App-Store Anbieter (zurzeit Google Play Store oder Apple App Store) die Member-App (McFIT Klub App) herunterzuladen. Die elektronische MemberCard ist in dieser App hinterlegt. Die Nutzung der Member-App über den Apple App Store und Google Play Store gelten ergänzend zu diesen AGB die Nutzungsbedingungen des jeweiligen App Stores.
Die elektronische Member-Card ermöglicht den Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios. Im Falle eines Widerrufs des Vertrages begründet die Zurverfügungstellung der elektronischen MemberCard keinen Anspruch auf Nutzung des Studios bzw. der Studios.
1.4. Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
1.5. Member-App
Die RSG Group stellt seinen Mitgliedern eine sogenannte Member-App (McFIT Klub App) zum Download zur Verfügung, die einen sogenannten „Selfservice“ enthält.. Nachdem das Mitglied in der App einen Account erstellt hat, hat es die Möglichkeit, seinen Vertrag über den Selfservice-Bereich zu verwalten. Hier können z.B. Stilllegungen (gem. Ziffer 5.2.) beantragt werden.
Den vollen Funktionsumfang der nativen App kann die RSG Group nur bieten, wenn die aktuelle Version der Betriebssysteme Android bzw. iOS verwendet wird.
1.6. Personalloses Studio
Der McFIT Klub wird ohne Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen betrieben. Es handelt sich um ein personalloses Studiokonzept. Insbesondere im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Krankheiten oder im Falle einer Schwangerschaft empfiehlt es sich daher, vor Vertragsabschluss bzw. Trainingsbeginn vorsorglich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob der körperliche und gesundheitliche Zustand einer Teilnahme entgegensteht.
2. NUTZUNG DER STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
Die RSG Group ist berechtigt, einzelne unter den Marken „McFIT“, „McFIT Klub“, „Gold’s Gym“, „JOHN REED“ sowie „JOHN REED WOMEN’S CLUB“ betriebene Studios pro Monat bis zu acht Stunden innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Die RSG Group wird die Zeit und Dauer der Sperrung im jeweiligen Studio sowie auf der jeweiligen Studio- Webseite mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben.
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Zutritt nur mit elektronischer MemberCard
Durch die elektronische MemberCard erhält das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne Vorlage der elektronischen MemberCard ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.
2.4. Hausordnung
Die RSG Group ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten wöchentlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.
2.7. Videoüberwachung
Der Betrieb des McFIT Klub erfolgt größtenteils personallos. Die RSG Group behält sich vor, unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Eingangsbereich sowie die Trainingsflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Videoüberwachung können die Mitglieder der Datenschutzerklärung, die unter www.mcfit.com/datenschutz-videoueberwachung-klub einsehbar ist, entnehmen.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit der elektronischen MemberCard
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der elektronischen MemberCard zu sorgen. Die elektronische MemberCard ist nicht übertragbar und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Ferner ist es untersagt, unbefugten Dritten den Zugang zum McFIT Klub zu ermöglichen. Einen Verlust der elektronischen MemberCard hat das Mitglied unverzüglich zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der elektronischen MemberCard gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
3.2. Gebühr bei Ausstellung der elektronischen MemberCard / elektronische Ersatz-MemberCard
Für die Ausstellung der elektronischen MemberCard bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr fällig. Für die Neuausstellung der elektronischen MemberCard bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr für eine elektronische Ersatz-Member-Card fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die alte elektronische MemberCard verliert mit der Aktivierung der elektronischen Ersatz-MemberCard ihre Gültigkeit.
3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.4.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der RSG Group bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der RSG Group (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.4.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der RSG Group unverzüglich mitzuteilen.
3.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der elektronische MemberCard / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei der RSG Group ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die elektronische MemberCard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
Die RSG Group behält sich das Recht vor, stichprobenartig und nach eigenem Ermessen die Identität des Mitglieds im Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
3.7. Nutzung WLAN
Die RSG Group stellt seinen Mitgliedern im McFIT Klub kostenfreies WLAN (“Hotspot”) zur Verfügung.
Die Bereitstellung richtet sich nach unseren technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf eine durchgängig funktionsfähige Verbindung besteht nicht. Eine störungs- und unterbrechungsfreie Nutzung kann nicht gewährleistet werden.
Die RSG Group behält sich vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu unterbrechen, zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.
Die Nutzung unterliegt den Nutzungsbedingungen, welchen beim ersten Aufrufen und Anmelden zugestimmt werden muss.
4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt wöchentliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus für zwei Wochen fällig und abgebucht, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für die ersten zwei Wochen nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die elektronische MemberCard am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.2. Gestaffelte Preisvereinbarung
Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein Staffelbeitrag vereinbart, kann die RSG Group den wöchentlichen Mitgliedsbeitrag einmal jährlich mit Wirkung für die Zukunft um maximal 0,25 EUR inkl. MwSt. pro abgelaufenem Vertragsjahr erhöhen. Das Recht steht der RSG Group frühestens jeweils nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsschluss bzw. der letzten Preisanpassung zu. Es bleibt der RSG Group unbenommen, das Recht nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt, auch unter Addition von in der Vergangenheit nicht geltend gemachten Erhöhungsrechten, jedoch jeweils nur für die Zukunft, auszuüben. Die Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste Preis im Verhältnis zu den von der RSG Group dann erbrachten Leistungen unangemessen ist.
4.2.1 Macht die RSG Group von ihrem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies dem Mitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Geltung des neuen Preises, durch Nachricht an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse oder in der App mitteilen.
4.2.2 Die Geltendmachung bzw. Abbuchung des nächsthöheren Staffelpreises berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung. Ein Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt hiervon unberührt. Das Preisanpassungsrecht nach Nr. 4.3 dieser AGB bleibt von der Vereinbarung von Staffelbeiträgen ebenfalls unberührt.
4.3. Preisanpassungsrecht
4.3.1 Sind auf dem Vertragsdeckblatt regelmäßig fällig werdende Beiträge vereinbart, ist die RSG Group berechtigt, den Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die RSG Group wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Beginn der nächsten Abrechnungsperiode wirksam.
4.3.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der regelmäßig fällig werdende Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.4. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die MemberCard) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der RSG Group hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.5 Zahlungsverzug
4.5.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die RSG Group sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.5.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt wöchentliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von 9 wöchentlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die RSG Group berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die RSG Group berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
5.1.1 Verträge mit Mindestvertragslaufzeit
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestlaufzeit). Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der RSG Group fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
5.1.2. Verträge ohne feste Vertragslaufzeit (sog. „Flex-Verträge“)
Sofern auf dem Vertragsdeckblatt keine Mindestvertragslaufzeit angegeben ist, gilt der Vertrag als unbefristet geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit der auf dem Vertragsdeckblatt angegebenen Kündigungsfrist zum Ende einer monatlichen Trainingsperiode gekündigt werden. Die Trainingsperiode beginnt immer an dem Tag des Monats, der dem Tag des Vertragsschlusses entspricht und endet an dem Tag, der im Folgemonat dem Tag des Vertragsschlusses vorangeht. (z.B. Vertragsschluss am 15.08.2025, d.h. 1. Trainingsperiode 15.08.2025 bis 14.09.2025 usw.).
5.2. Stilllegung des Vertrages
5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, so kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag nicht stilllegen.
5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist der RSG Group mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen in den Studios der RSG Group nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich während der Mindestvertragslaufzeit der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag trotz Stilllegung gem. Ziffer 5.1.1. S.4 gekündigt werden.
Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes:
Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt.
Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.
5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die RSG Group zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Kündigungen können alternativ auch über die auf der Webseite der jeweiligen Marke bereitgestellte Kündigungsschaltfläche erklärt werden.
5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige kann auch über den Selfservice-Bereich und das Kontaktformular auf der Webseite der jeweiligen Marke; per Brief an die RSG Group GmbH, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld oder per E-Mail erfolgen.
6. KLUB-TAGESKARTE / PROBETRAINING
6.1. Erwerb und Nutzung der Klub-Tageskarte
Neben den regulären Mitgliedschaften bietet die RSG Group eine Klub-Tageskarte an, die für einen einmaligen Zutritt und die Nutzung der Fitnessstudio-Einrichtungen für einen Tag berechtigt. Die Klub-Tageskarte hat den auf dem Deckblatt angegebenen Preis. Der Vertragsschluss ist nur online über die Webseite www.mcfit.com möglich. Für den Kauf der Klub-Tageskarte gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird. Nach dem Online-Vertragsabschluss ist es erforderlich, zunächst über einen App-Store Anbieter (zurzeit Google Play Store oder Apple App Store) die Member-App (McFIT Klub App) herunterzuladen. Die elektronische MemberCard ist in dieser App hinterlegt. Die Nutzung der Member-App über den Apple iTunes Store und Google Play Store gelten ergänzend zu diesen AGB die Nutzungsbedingungen des jeweiligen App Stores.
6.2. Zutrittsbedingungen und Entwertung
Durch die elektronische MemberCard erhält das der Inhaber der Klub-Tageskarte Zutritt in das Studio bzw. die Studios an einem belieben Tag innerhalb des 30-Tage-Zeitraums. Nach dem ersten Zutritt wird die Klub-Tageskarte entwertet. Wird die Karte in den ersten 30 Tagen nicht genutzt, kann der Inhaber der Tageskarte eine neue Klub-Tageskarte über den Support auf der Webseite mcfit.com oder der App erhalten. Ohne Vorlage der elektronischen MemberCard ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.
6.3. Gültigkeitsdauer und Übertragbarkeit
Die Klub-Tageskarte ist drei Jahre ab dem Kaufdatum einlösbar. Die Klub-Tageskarte ist nicht übertragbar.
6.4. Beantragung und Nutzung eines kostenlosen Probetrainings
Ein kostenloses Probetraining kann einmal pro Kalenderjahr im McFIT Klub beantragt werden. Dafür ist eine Anmeldung auf der Webseite www.mcfit.com notwendig. Nach der Onlineanmeldung ist es erforderlich, zunächst über einen App-Store Anbieter (zurzeit Google Play Store oder Apple App Store) die Member-App (McFIT Klub App) herunterzuladen. Die elektronische MemberCard ist in dieser App hinterlegt. Die Nutzung der Member-App über den Apple App Store und Google Play Store gelten ergänzend zu diesen AGB die Nutzungsbedingungen des jeweiligen App Stores.
6.5. Geltung der allgemeinen Nutzungs- und Haftungsregelungen
Für die Klub Tageskarte und das Probetraining gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen und Haftungsregelungen gemäß diesen AGB, soweit in dieser Ziffer 6 nichts Abweichendes geregelt ist.
7. HAFTUNG DER RSG GROUP
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die RSG Group nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der RSG Group auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der RSG Group.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr.
Die RSG Group ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
8.2. Änderungen dieser AGB
Die RSG Group ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die RSG Group wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
8.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen oder solchen Forderungen gegen die RSG Group aufrechnen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Gegenforderung stehen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die RSG Group auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
8.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
8.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.